ARTIKEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.

Pairi Daiza befindet sich auf einem Privatgelände. Um die Sicherheit unserer Besucher zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie von ihrem Besuch optimal profitieren, sind die Besucher aufgefordert, die in dieser Geschäftsordnung aufgeführten Bestimmungen strikt einzuhalten. Es wird von jedem Besucher erwartet, die Geschäftsordnung des Parks zur Kenntnis zu nehmen und sie zu befolgen. Diese Geschäftsordnung ist am Empfang verfügbar. Sie basiert auf den Regeln der Höflichkeit und Sicherheit sowie dem Respekt vor anderen und der Umwelt.

ARTIKEL 2: PARKPLATZ.

Mit Ausnahme der von Pairi Daiza betriebenen Fahrzeuge ist der Verkehr von Kraftfahrzeugen innerhalb des Parks verboten. Die Zufahrt zum Parkplatz ist ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Wegen gestattet. Die Ausfahrt vom Parkplatz ist ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Wegen gestattet. Die Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt und Fußgänger haben uneingeschränkten Vortritt. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie beim ordnungsgemäßen Parken Ihres Fahrzeugs. Wir bitten Sie, ihren Anweisungen Folge zu leisten. Sämtliche Plätze auf dem Parkplatz von Pairi Daiza sind kostenpflichtig. Parkausweise sind an den verschiedenen Kassen des Parks bzw. am Automaten am Eingangstor erhältlich. Die Parkausweise sind bei der Ausfahrt vom Parkplatz an dem dafür vorgesehenen Terminal vorzuweisen. Es ist verboten, Fahrzeuge über Nacht auf dem Parkplatz abzustellen. Bei Zuwiderhandlung sieht S.A Pairi Daiza sich verpflichtet, das Fahrzeug auf Kosten des Fahrzeughalters entfernen zu lassen. Sollte eine Panne vorliegen, informieren Sie den Empfang bitte entsprechend. Es ist verboten, auf dem Gelände von Pairi Daiza zu zelten oder zu grillen. Schließen Sie Ihr Fahrzeug korrekt ab und hinterlassen Sie keine sichtbaren Wertsachen. S.A. Pairi Daiza übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Beschädigungen oder Unfälle von Fahrzeugen, die sich auf dem Parkplatz befinden. Lassen Sie keine Haustiere im Fahrzeug oder Bus zurück. ARTIKEL 3: ZUGANG ZUM PARK UND SICHERHEIT. Der Zugang zum Park ist ausschließlich auf folgende Weise gestattet: Während der Öffnungszeiten von Pairi Daiza. Mit einer offiziellen und gültigen Eintrittskarte, die auf üblichem Wege erworben wurde. Diese Eintrittskarte wird durch das Personal geprüft. Vorsicht vor Eintrittskarten, die auf anderen Websites als der Website von Pairi Daiza verkauft werden. Es kann sich dabei um Betrug handeln. Unsere Eintrittskarten dürfen nicht weiterverkauft werden. Der Eintritt hat über den ordnungsgemäß gekennzeichneten Eingang zu erfolgen. Jede Person, die versucht, den Park auf andere als die oben beschriebene Weise zu betreten, ist verpflichtet, die Eintrittsgebühr für Erwachsene zu entrichten. Ein diesbezüglicher Mangel an Kooperation hat die Verweigerung des Einlasses in Pairi Daiza für die gesamte Saison zur Folge. Personen, denen der Einlass in den Park verweigert wurde, dürfen diesen nicht mehr betreten. Einmal gekaufte Eintrittskarten können weder zurückgegeben noch umgetauscht werden. Sobald die Eintrittskarte gekauft wurde, akzeptiert der Käufer sie ohne Widerspruchsmöglichkeit. Verlorene Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Preise (Eintrittsgebühren, Restaurants etc.) jederzeit zu ändern. Bei Eintrittskarten, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, den Zutritt zum Park ohne Entschädigung für diesen Tag zu verweigern. Pairi Daiza behält sich das Recht vor, Kleidung, Jacken und persönliche Gegenstände am Eingang zum Park sowie auf dem gesamten Gelände aus Sicherheitsgründen visuell oder mithilfe einer geeigneten Ausrüstung zu prüfen. Sollte dies abgelehnt werden, behält Pairi Daiza sich das Recht vor, den Zutritt zum Park zu verweigern. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme folgender Gegenstände in den Park untersagt ist: Illegale oder gefährliche Stoffe, alkoholische Getränke, Glasflaschen, gefährliche Gegenstände (insbesondere sämtliche Waffen offensiver oder defensiver Art, unabhängig von ihrer Kategorie) sowie jede Art von Gegenständen oder Spielzeugen, die wie eine Schusswaffe aussehen (z. B. Laserpistolen, Wasserpistolen etc.) und die Sicherheit der Besucher gefährden können. Gegenstände, die die Ruhe der Besucher stören können (Vuvuzela, Megaphon, Hupen). Teleskopstangen für Kameras oder Mobiltelefone, insbesondere Selfie-Sticks. Gegenstände wie Drohnen, Radios, Musikinstrumente sowie sämtliche fern- oder funkgesteuerten Spielzeuge. Sämtliche Gegenstände, die Pairi Daiza als gefährlich, unangemessen, störend, zu sperrig oder laut einstuft. Im Falle eines Problems mit einer Gruppe (Vandalismus, Störungen etc.) behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, die gesamte Gruppe aus dem Park zu verweisen. Schüler müssen jederzeit von ihren Lehrkräften beaufsichtigt werden. Kinder unter 12 Jahren müssen von einem Elternteil oder einem verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden und jederzeit beaufsichtigt werden. Pairi Daiza lehnt jegliche Verantwortung im Zusammenhang mit Unfällen aufgrund mangelnder Aufsicht durch den verantwortlichen Erwachsenen ab. Die Verantwortung für Minderjährige liegt unabhängig von ihrem Alter bei ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die für sämtliche eventuell verursachten Schäden haften. Pairi Daiza ist kein Spielplatz; Kinder können sich auf den hierfür vorgesehenen Spielflächen austoben. Die Geschäftsleitung von Pairi Daiza behält sich das Recht vor, Saisonpässe (Mitgliedskarten) jederzeit zu widerrufen, sofern ein triftiger Grund hierfür vorliegt. Bei zu hohen Besucherzahlen, aus Sicherheitsgründen sowie im Falle von höherer Gewalt behält die Geschäftsleitung sich das Recht vor, den Zugang zum Park zu beschränken oder zu verweigern bzw. den gesamten Park zu evakuieren. Eine Evakuierung des Parks rechtfertigt keine teilweise oder vollständige Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises.

ARTIKEL 4: FAHRRÄDER, MOTORROLLER, ROLLSTÜHLE, KINDERWAGEN UND HANDWAGEN.

Mit Ausnahme der von Pairi Daiza betriebenen Geräte ist der Verkehr von Fahrrädern und Motorrollern im Park verboten. Fahrräder können am Eingang in dem dafür vorgesehenen Bereich abgestellt werden. Alle Besucher sind verpflichtet, ihre Räder dort abzustellen und abzuschließen. Es ist auch nicht gestattet, sich zu Fuß mit Fahrrädern, Rollschuhen, Skateboards, Rollerskates oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln fortzubewegen (mit Ausnahme von Kinderwagen, kleinen Handwagen und Rollstühlen).

S.A. Pairi Daiza übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Beschädigungen oder Unfälle von oder mit abgestellten Fahrrädern oder Motorrollern. Handwagen können im Shop gegen eine Gebühr von 5 €/Tag ausgeliehen werden. Zur Garantie ist ein Kaution von 10 € zu hinterlegen. Nach vorheriger Reservierung werden Rollstühle kostenfrei am Empfang zur Verfügung gestellt. Zur Garantie ist ein Personalausweis zu hinterlegen.

Aus Gründen des Brandschutzes sind Kinderwagen („Buggys“) in den Gebäuden des Aquariums, Le Mersus Emergo und La Crypte nicht erlaubt. Sie müssen dort am angegebenen Ort abgestellt werden. Bitte lassen Sie keine Wertsachen darin zurück.

S.A Pairi Daiza übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Rollstühlen, Handwagen oder Kinderwagen, die innerhalb des Parks abgestellt werden. Alle anderen Fortbewegungsmittel sind ohne vorherige Zustimmung durch

Pairi Daiza nicht gestattet.

ARTIKEL 5: HAUSTIERE.

Die Mitnahme von Haustieren in den Park ist nicht gestattet.

ARTIKEL 6: HINTERLASSEN VON GEGENSTÄNDEN.

Es ist verboten, Gegenstände auf dem Gelände von S.A Pairi Daiza zu hinterlassen. Verdächtige hinterlassene Gegenstände werden von Pairi Daiza oder der Polizei entfernt.

S.A Pairi Daiza übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die im Park zurückgelassen werden.

ARTIKEL 7: ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SITTLICHKEIT.

Die Besucher werden gebeten, sich im Park angemessen zu kleiden und mindestens ein Hemd oder T-Shirt, Bermudas, kurze Hosen oder ein Kleid sowie Schuhe zu tragen.

Pairi Daiza behält sich das Recht vor, jederzeit und nach eigenem Ermessen den Zugang zum Park zu verweigern bzw. Personen des Parks zu verweisen, die Kleidung, Make-up oder Tattoos tragen, welche geeignet sind, die Sensibilität der jüngsten Parkbesucher oder von Familien zu verletzen, die von Pairi Daiza als unangemessen eingeschätzt werden oder Reaktionen hervorrufen bzw. andere Besucher stören können. Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Kleidung verboten, die das Gesicht vollständig bedeckt, außer wenn medizinische Gründe hierfür vorliegen. Das Tragen von Kostümen und Masken ist für Besucher ab 12 Jahren nicht gestattet, außer wenn medizinische Gründe hierfür vorliegen. Masken, die von Kindern unter dieser Altersgrenze getragen werden, müssen ihnen die freie Sicht auf ihre gesamte Umgebung ermöglichen und es muss für andere möglich sein, ihre Augen vollständig zu sehen. Wenn diese Bekleidungsanforderungen nicht erfüllt werden, kann der Zugang zum Park verweigert werden. Für besondere private Veranstaltungen können besondere Regeln gelten. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich in den solchen Veranstaltungen gewidmeten Bestimmungen.

Zudem behält sich Pairi Daiza das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen des Parks zu verweisen, deren Verhalten ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit anderer Besucher oder die Sicherheit der Attraktionen und Veranstaltungsorte gefährden können. Im Interesse unserer Besucher und aus Sicherheitsgründen ist Folgendes im Park nicht gestattet (wobei diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und bei entsprechendem Bedarf jederzeit durch Pairi Daiza ergänzt werden kann): Das Erscheinen am Eingang zum Park in alkoholisiertem Zustand (über 0,5 Promille)

Die Mitnahme lauter Musikgeräte in den Park

Die Mitnahme sowie der Verkauf von Feuerwerkskörpern, Messern und/oder anderen explosiven Materialien Die Mitnahme sowie der Verkauf von Drogen, der Besuch des Parks unter Drogeneinfluss bzw. die Anregung anderer zum Drogenkonsum Das Verteilen oder Anbringen von Postern oder Druckmaterialien, die Durchführung von Umfragen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung von Pairi Daiza Die Beschädigung oder Entfernung von Gegenständen, die Eigentum von Pairi Daiza, der Mitarbeiter des Parks oder anderer Besucher des Parks sind

Die Störung von Besuchern oder von Mitarbeitern Pairi Daizas, indem sie daran gehindert werden, ihrer Arbeit nachzugehen Jedwede Art von Vandalismus sowie die Bildung von Banden auf dem Gelände von Pairi Daiza

Konferenzen oder Reden, Propaganda, die Entgegennahme von Zuwendungen, Sammlungen oder das Erbetteln von Gegenständen, deren Tausch oder Anbieten zum Verkauf ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Pairi Daiza Das Betreten von Wirtschaftsräumen oder -wegen, auch wenn diese unverschlossen vorgefunden werden Jeder Besucher, der gegen Artikel 8 verstößt, wird ohne Widerspruchs- oder Entschädigungsmöglichkeit des Parks verwiesen. Personen, die des Parks verwiesen wurden, können nicht in diesen zurückkehren und haben keinerlei Anspruch auf Entschädigung. Sämtliche überdachten Bereiche sind Nichtraucherbereiche. Pairi Daiza bittet seine Besucher, nur in unmittelbarer Nähe der zahlreich vorhandenen Aschenbecher zu rauchen, die entlang der Wege im gesamten Park aufgestellt wurden.

ARTIKEL 8: VERLASSEN DES PARKS.

Alle Besucher sind verpflichtet, den Park zur Schließzeit zu verlassen; die spätere Anwesenheit ist illegal. Das Verlassen des Parks ist endgültig. Besucher, die am selben Tag in den Park zurückkehren möchten, müssen sich am Einlass einen Stempel holen, der zum erneuten Zutritt am selben Tag berechtigt.

ARTIKEL 9: EINTRITT ZU VORFÜHRUNGEN UND ANIMATIONEN.

Die Besucher sind verpflichtet, an den einzelnen Orten sowie bei der Vorführung mit Greifvögeln sämtliche Anweisungen zu befolgen und die Zutritts-, Sicherheits- und organisatorischen Bestimmungen einzuhalten. Diesbezüglich ist keinerlei Widerspruch oder Einspruch möglich.

Das Personal von Pairi Daiza ist für den Ort, den es betreut, verantwortlich. Die Besucher sind verpflichtet, die Anweisungen der verantwortlichen Personen Folge zu leisten. Bei Regen oder Sturm können bestimmte Bereiche vorübergehend geschlossen werden und Freiflug-Vorführungen mit Greifvögeln müssen eventuell abgesagt werden. Dies gilt auch im Falle von technischen Eingriffen oder Wartungsarbeiten. Die Schließung eines oder mehrerer Orte rechtfertigt keine teilweise oder vollständige Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises. Das Personal kann entscheiden, den Zutritt zu einem Ort zu verweigern, wenn der Besucher die Bestimmungen nicht befolgt. Die Besucher müssen die Wartezeiten vor Ort einhalten und sich gedulden, bis sie an der Reihe sind. Ein- und Ausgänge sowie Notausgänge dürfen nicht durch Gegenstände blockiert werden. Sämtliche Besucher müssen den Ort am Ende der Veranstaltung verlassen. Um einer Veranstaltung erneut beizuwohnen, müssen sich die Besucher wie oben beschrieben erneut in die Warteschlange einreihen. Warteschlangen enden zur Schließzeit des Parks. Jeder Veranstaltungsbereich hat eine maximale Kapazität, die aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden darf. Wenn die maximale Kapazität erreicht ist, hat das Personal Pairi Daizas das Recht, weiteren Personen den Eintritt zu der betreffenden Veranstaltung zu verweigern, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung bestehen würde. Besucher der Freiflug-Vorführung mit Greifvögeln müssen das Ende der Vorführung abwarten, um den Veranstaltungsbereich zu verlassen. Schließung und verspätete Öffnung: Bestimmte Animationen, Veranstaltungsorte oder Tiergehege, Restaurants und Verkaufsstellen sind saisonaler Natur und können bei notwendigen Wartungsarbeiten, ungünstigen Witterungsbedingungen oder aufgrund unzureichender Sicherheit eventuell später geöffnet oder früher geschlossen werden. Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass solche Schließungen ohne Vorankündigung erfolgen können.

ARTIKEL 10: SCHUTZ DER UMWELT.

Sämtliche Besucher des Parks verpflichten sich, während ihres Besuchs in Pairi Daiza die Umwelt zu schützen: Alle Abfälle müssen in den dafür vorgesehenen und gut sichtbaren Behältern entsorgt werden. Es dürfen nur die entsprechend ausgewiesenen und gekennzeichneten Wege benutzt werden. Bitte respektieren Sie Zäune, Pflanzen, Blumen und Rasenflächen. Es ist verboten, in Teichen, Wasserbecken, Springbrunnen oder Flüssen zu baden.

ARTIKEL 11: TIERWOHL.

Um den Schutz und das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, sind bestimmte Richtlinien zu befolgen. Pairi Daiza behält sich das Recht vor, Besucher, die die Bestimmungen dieses Artikels nicht befolgen, ohne Widerspruchs- oder Entschädigungsmöglichkeit des Parks zu verweisen: Es ist verboten, Gegenstände jeglicher Art in die Tiergehege oder deren Nähe zu werfen. Fußbälle und aufblasbare Bälle sind im Park nicht gestattet. Vögel kennen derartige farbige „Flugobjekte“ nicht. Bitte denken Sie daran, dass Vögel beim Versuch zu fliehen leicht gegen den Zaun fliegen und sich verletzen oder töten können. Wenn Sie einen jungen Vogel beobachten, der sich verirrt zu haben scheint, dann lassen Sie ihn am besten dort, ohne ihn zu berühren, und entfernen Sie sich. Meist befinden sich die Vogeleltern ganz in der Nähe und warten auf einen ruhigeren Moment, um einzugreifen. Es ist verboten, Tiere außerhalb der Fütterungszeiten und mit Nahrungsmitteln zu füttern, die nicht vom Personal bereitgestellt wurden; ausgenommen sind Bereiche, die mit Futterspendern für den Gebrauch der Besucher ausgestattet sind. Es ist verboten, Eier zu entfernen oder Vögeln Federn zu entreißen. Derartige Handlungen führen zum Verweis aus dem Park. Es ist verboten, in Richtung eines Tieres oder in der Nähe von Tieren Blitzlicht zu verwenden. In L'Oasis: Berühren Sie keine Tiere; einige von ihnen können beißen. Klopfen Sie nicht gegen die Fenster und respektieren Sie die Ruhezeiten der Tiere. Im für die Tiere reservierten Bereich innerhalb von L’Oasis ist das Rauchen verboten. Auf den Inseln Madidi und Nosy Komba: Nehmen Sie keine Nahrungsmittel zu sich und tragen Sie keine Nahrungsmittel in Taschen bei sich. Auf dem Mini-Bauernhof: Nehmen Sie keine Tiere auf Ihren Arm. Im Aquarium und auf Le Mersus Emergo: Reiben Sie nicht mit den Händen an den Fenstern. Das Rauchen ist nicht gestattet. Fotografieren Sie nicht mit Blitzlicht. Lassen Sie nichts in die offenen Wasserbecken fallen und werfen Sie nichts hinein. In The Land of Origins: Berühren Sie keine Tiere; einige von ihnen können beißen.

ARTIKEL 12: HYGIENE.

Im Park gibt es viele gut gekennzeichnete Toiletten. Die Besucher sind verpflichtet, diese zu nutzen, und es ist verboten, seine Notdurft an einem nicht hierfür vorgesehenen Ort zu verrichten.

ARTIKEL 13: VERLORENE GEGENSTÄNDE.

Jeder Besucher ist für sein eigenes Eigentum verantwortlich. Verlorene Gegenstände können jederzeit am Empfang in der Nähe des Eingangs zum Park abgegeben werden, wo sie einen Monat lang aufbewahrt werden. S.A. Pairi Daiza übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Beschädigung oder Unfälle von oder mit verlorenen Gegenständen.

ARTIKEL 14: VERMISSTE KINDER.

Vermisste Kinder können jederzeit am Empfang in der Nähe des Eingangs zum Park in Empfang genommen werden.

ARTIKEL 15: SPEISEN UND GETRÄNKE.

Die verschiedenen Orte zum Essen und Trinken sowie die dort erhobenen Preise werden an jedem Verkaufspunkt klar angezeigt. Bezüglich dieser Preise ist keinerlei Widerspruch oder Einspruch möglich. Pairi Daiza bittet die Besucher dringend, eine Quittung für die konsumierten Speisen und Getränke zu verlangen. Einmal gekaufte Speisen und/oder Getränke werden weder umgetauscht noch zurückgenommen. Sobald eine Speise und/oder ein Getränk gekauft wurde, übernimmt der Käufer die Verantwortung. Das Personal von Pairi Daiza ist für den Verkaufspunkt, den es betreut, verantwortlich. Die Besucher werden gebeten, den Anweisungen des für die jeweilige Verkaufsstelle zuständigen Personals Folge zu leisten. Personen, die sich des Diebstahls (oder versuchten Diebstahls) schuldig gemacht haben, werden automatisch des Parks verwiesen. Diesbezüglich ist keinerlei Widerspruch möglich und es kann keine Entschädigung gefordert werden.

ARTIKEL 16: SHOPS.

Das Sortiment der verschiedenen Shops sowie die Verkaufspreise der Artikel werden an jedem Verkaufspunkt klar angezeigt. Bezüglich dieser Preise ist keinerlei Widerspruch oder Einspruch möglich. Pairi Daiza bittet die Besucher dringend, eine Quittung für ihre Käufe in den Shops zu verlangen. Gekaufte Artikel werden weder umgetauscht noch zurückgenommen. Nach dem Kauf verzichtet der Käufer auf jeden diesbezüglichen Widerspruch. Das Personal von Pairi Daiza ist für den Shop, den es betreut, verantwortlich. Die Besucher werden gebeten, den Anweisungen des für den jeweiligen Shop zuständigen Personals Folge zu leisten. Personen, die sich des Diebstahls (oder versuchten Diebstahls) schuldig gemacht haben, werden automatisch des Parks verwiesen. Diesbezüglich ist keinerlei Widerspruch möglich und es kann keine Entschädigung gefordert werden.

ARTIKEL 17: TEILWEISE ODER VOLLSTÄNDIGE EVAKUIERUNG.

Im Falle eines Brandes oder Unfalls, von entlaufenen Tieren oder wetterbedingtem Risiko etc. ist den Anweisungen des Personals von Pairi Daiza bzw. der Ordnungskräfte genauestens Folge zu leisten. Im Falle einer Evakuierung ist der Zugang zu den evakuierten Gebäuden nur mit Zustimmung eines Mitarbeiters von Pairi Daiza gestattet. Eine Evakuierung des Parks rechtfertigt keine teilweise oder vollständige Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises.

ARTIKEL 18: GELD UND ZAHLUNGSMITTEL.

Bitte überprüfen Sie Ihr Wechselgeld an der Kasse. Spätere Reklamationen sind nicht möglich. Wir akzeptieren ausschließlich EURO. Im Park werden folgende Zahlungsmittel akzeptiert: Visa, MasterCard, EuroCard, Maestro.

200- und 500-Euro-Scheine werden nur am Empfang akzeptiert. Barauszahlungen sind auf maximal 200,00 € begrenzt und ausschließlich Parkbesuchern vorbehalten, die ein gültiges Originalticket besitzen. Barauszahlungen können nur über eine Maestro-Karte erfolgen. Es ist nicht möglich, über eine Kreditkarte Bargeld abzuheben.

ARTIKEL 19: VERWENDUNG VON IN PAIRI DAIZA AUFGENOMMENEN FOTOS.

Sämtliche Fotos, die Sie während Ihres Besuchs in Pairi Daiza aufnehmen, dürfen ausschließlich im Familienkreis verwendet werden. Um das Image von Pairi Daiza zu bewahren, bei dem es sich um ein Privatgelände handelt, ist für jede kommerzielle oder professionelle Nutzung von in Pairi Daiza aufgenommenen Fotos die vorherige schriftliche Zustimmung einzuholen. Die Anfrage ist per Post an Pairi Daiza SA, Service Communication, Domaine de Cambron 1, 7940 Brugelette, Belgien, zu senden und wird von dieser Abteilung schriftlich bestätigt. Bei jeder nicht genehmigten Verwendung von in Pairi Daiza aufgenommenen Fotos werden rechtliche Schritte eingeleitet.